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Abrechnungsservice für Miets- und Geschäftshäuser
Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder eines Gewerbeobjektes können wir Ihnen günstig die folgenden Arbeiten abnehmen:
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen
(laut § 27 der 2. Berechnungsverordnung) für Ihre Mieter nach Belegvorgabe
- Erstellung von Wirtschaftsplänen zur Ermittlung von Vorauszahlungsabschlägen
- Erstellung von Heizkostenabrechnungen (laut Heizkostenverordnung) nach Vorgabe oder mit Ablesung vor Ort (nur regional möglich)
- Führung der kompletten Mietshausbuchhaltung mit Vertragsverwaltung und Inkasso
Die Erstellung der Abrechnungen kann nach Eingang unseres Muster-Datenblattes kurzfristig erfolgen. Das Datenblatt stellen wir Ihnen zur Verfügung oder Sie setzen sich bezüglich eines individuellen Beratungstermines mit uns in Verbindung (nur regional möglich).
Kontaktaufnahme:
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